Immobilien

Rentabilitätsrechner

Berechne und vergleiche Kennzahlen zu Immobilien-Investition

Rendite Rechner für Immobilien: Rentabilität und Mietrendite berechnen

Bewerten Sie Ihre Immobilieninvestition mit unserem kostenlosen Renditerechner. Analysieren Sie Rentabilität und Mietrendite für Gewerbe-, Ferien- und Anlageimmobilien einfach und präzise.

Einnahmen Kosten Gewinn absetzbare Kosten Kreditrate Bruttorendite Eigenkapitalrendite
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Steuervorteile optimal nutzen

Bei einer Kapitalanlage in Immobilien ist die steuerliche Optimierung ein weiterer Schlüssel zu einer attraktiven Einnahme. Erfahren Sie, wie Sie die Einnahmen durch Ihre Immobilie durch geschickte Nutzung von Steuervorteilen maximieren können. Die wichtigsten Komponenten für die Steuerberechnung sind die Abschreibung (AfA), Betriebskosten und die Finanzierungskosten. Die Kostenarten unterscheiden sich danach, ob sie über die Abschreibung abgesetzt werden können, auf die Mieter umgelegt werden dürfen oder nicht umlagefähig sind. Eine durchdachte Strategie beim Vermögensaufbau mit Immobilien berücksichtigt diese steuerlichen Aspekte von Anfang an.

Was sind umlagefähige Kosten bei einer Eigentumswohnung?

Umlagefähige Kosten sind Betriebskosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann. Dazu zählen unter anderem Grundsteuer, Wasserversorgung, Heizkosten, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste und Gebäudereinigung. Diese Kosten werden in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt und vom Mieter getragen, was die finanzielle Belastung für den Eigentümer senkt.

Welche Betriebskosten sind nicht umlagefähig, aber steuerlich absetzbar?

Nicht umlagefähige Kosten sind Betriebskosten, die der Vermieter nicht auf den Mieter übertragen kann. Dazu gehören Ausgaben wie Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltungskosten, Abschreibungen und Finanzierungskosten (z. B. Zinsen für Immobilienkredite). Diese Kosten können jedoch steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren die Steuerlast des Eigentümers. Insbesondere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, die den Wert der Immobilie erhalten, spielen eine wichtige Rolle bei der steuerlichen Entlastung.

Ermittlung des abschreibungsfähigen Gebäudewerts

Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Immobilien ist der abschreibungsfähige Gebäudewert ein zentraler Faktor. Bei der Immobilienanalyse werden neben dem Gebäudekaufpreis auch anteilige Erwerbsnebenkosten der Abschreibung zugerechnet:

  • Notarkosten (anteilig für Gebäudewert)
  • Grunderwerbsteuer (anteilig für Gebäudewert)
  • Maklerkosten (anteilig für Gebäudewert)
  • Grundbuchkosten (anteilig für Gebäudewert)
  • Kosten für Gutachter und Sachverständige
  • Vermessungskosten
  • Gerichtskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb

Diese Kostenarten werden anteilig dem Gebäudewert zugeschlagen, wodurch ein gesamter abschreibungsfähiger Wert entsteht. Dieser Wert bildet die Grundlage für die jährliche Abschreibung (AfA) und damit für die steuerliche Optimierung Ihrer Rendite.

Abschreibung (AfA) als wichtiger Rentabilitätsfaktor

Wenn Sie eine Wohnung als Investment kaufen, beträgt die lineare Abschreibung für Wohnimmobilien 2% des gesamten Gebäudewerts pro Jahr über einen Zeitraum von 50 Jahren. Um die Rendite berechnen zu können, muss der komplette Gebäudewert inklusive anteiliger Erwerbsnebenkosten berücksichtigt werden. Diese Abschreibung reduziert Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ist ein wesentlicher Faktor für die Berechnung der Immobilienrendite vor und nach Steuern.

Investment Immobilien kaufen: Erhöhung des abschreibungsfähigen Gebäudewerts

Beim Immobilien Investment können verschiedene Maßnahmen den abschreibungsfähigen Gebäudewert erhöhen:

  • Modernisierungsmaßnahmen vor der ersten Vermietung
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten (Renovierungen innerhalb der ersten drei Jahre)
  • Ausbauten und Erweiterungen
  • Grundlegende Modernisierungen der Gebäudesubstanz
  • Nachträgliche Installations- oder Ausstattungsverbesserungen

Diese Investitionen erhöhen den Gebäudewert und damit die jährliche Abschreibungsbasis. Besonders bei Anlageimmobilien im Bestand kann dies zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen.

Wie berechne ich die Rendite einer Immobilie: Finanzierungskosten als Werbungskosten

Für die Rentabilitätsrechnung einer Immobilie spielen die Finanzierungskosten eine wichtige Rolle. Die Darlehenszinsen für Ihre Immobilienfinanzierung sind vollständig als Werbungskosten absetzbar. Dies gilt sowohl für die Kaufpreisfinanzierung als auch für Modernisierungsdarlehen. Die Tilgung hingegen stellt keine Kosten dar, sondern Vermögensaufbau mit Immobilien, weshalb sie steuerlich nicht berücksichtigt wird.

Die Berechnung der steuerlich absetzbaren Kosten im Detail

Die Formel für die jährlichen steuerlich absetzbaren Kosten lautet:

Werbungskosten(Absetzbare Kosten) = (Gebäudewert + Anteilige Nebenkosten + Modernisierungen) × 0,02 (AfA) + Jährliche Darlehenszinsen + Nicht umlagefähige Betriebskosten

Wie berechne ich das zu versteuernde Einkommen für Immobilieneinnahmen?

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzüglich der Werbungskosten.

Formel:

Zu versteuerndes Einkommen = Einnahmen – Werbungskosten(Absetzbare Kosten)

Beispiel:

  • Einnahmen: 12.000 € jährliche Miete
  • Werbungskosten: 8.000 €
  • Zu versteuerndes Einkommen: 4.000 €

Berechnung der zusätzlichen Steuerlast auf die Einnahmen

Die zusätzliche Steuerlast auf die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab. Dieser ist progressiv und richtet sich nach dem Gesamteinkommen.

Beispielrechnung:

  • Zu versteuerndes Einkommen: 4.000 €
  • Einkommensteuersatz: 30 %
  • Steuerlast: 4.000 € × 0,30 = 1.200 €

Durch die Nutzung von steuerlich absetzbaren Kosten wie der AfA und den Finanzierungskosten können Sie die Steuerlast effektiv reduzieren.

Weitere absetzbare Kosten für maximale Steuerersparnis

Neben AfA und Finanzierungskosten können Sie weitere folgende Ausgaben direkt steuerlich geltend machen:

  • Fahrtkosten zur Immobilie (0,30€ pro Kilometer)
  • Kosten für Steuerberater und rechtliche Beratung
  • Kontoführungsgebühren für das Mietkonto
  • Telefonkosten im Zusammenhang mit der Vermietung
  • Fachliteratur und Fortbildungen zum Thema Vermietung

Sonderfall: Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Renovierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung, die 15% der Anschaffungskosten übersteigen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten. Diese können nicht sofort abgesetzt, sondern müssen über die AfA-Dauer von 50 Jahren abgeschrieben werden. Die 15%-Grenze bezieht sich dabei auf den reinen Gebäudewert ohne Grundstücksanteil.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten clever nutzen

Eine durchdachte Steuerstrategie kann die Rendite Ihrer Immobilien-Investition erheblich steigern. Durch die optimale Nutzung aller Abschreibungsmöglichkeiten und die geschickte Verteilung von Renovierungskosten lässt sich die Steuerlast systematisch reduzieren. Besonders in den ersten Jahren der Vermietung, wenn die Zinslast noch hoch ist, ergeben sich hier attraktive Gestaltungsmöglichkeiten.

Professionelle Steuerplanung als Schlüssel zum Erfolg

Die steuerlichen Aspekte sind ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Immobilien-Investments. Eine vorausschauende Planung und die Kenntnis aller Absetzmöglichkeiten helfen Ihnen, die Rentabilität Ihrer Immobilie zu optimieren. Die Kombination aus AfA, Finanzierungskosten und weiteren Werbungskosten bietet erhebliches Potenzial zur Steueroptimierung. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen und Ihre Immobilien-Investition zum Erfolg zu führen.

Wie kann ich bei meiner Immobilie Steuern sparen?

Bei einer Immobilie als Kapitalanlage können Sie Steuern sparen durch die Abschreibung (AfA) von 2% jährlich auf den Gebäudewert, den vollständigen Abzug der Darlehenszinsen, die Geltendmachung nicht umlagefähiger Betriebskosten und weiterer Werbungskosten wie Instandhaltung oder Verwaltung. Diese Kosten reduzieren Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung und können besonders in den ersten Jahren nach dem Immobilienkauf zu einer deutlichen Steuerentlastung führen.

Was bedeutet Abschreibung (AfA) bei Immobilien und wie berechne ich sie?

Die Abschreibung (Absetzung für Abnutzung) erlaubt es Ihnen, 2% des Gebäudewerts jährlich über 50 Jahre als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Der abschreibungsfähige Wert umfasst den Gebäudekaufpreis (ohne Grundstücksanteil) zuzüglich anteiliger Erwerbsnebenkosten wie Notar-, Makler- und Grunderwerbsteuer. Die jährliche AfA berechnen Sie mit der Formel: Abschreibungsfähiger Gebäudewert × 0,02. Bei einem abschreibungsfähigen Gebäudewert von 200.000 € beträgt die jährliche Abschreibung somit 4.000 €.

Welche Renovierungskosten kann ich sofort absetzen und welche muss ich abschreiben?

Erhaltungsaufwendungen (klassische Reparaturen und Instandhaltung) können Sie sofort und vollständig als Werbungskosten absetzen. Modernisierungsmaßnahmen und anschaffungsnahe Herstellungskosten (Renovierungen innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf, die 15% des Gebäudewerts übersteigen) müssen dagegen über die AfA-Dauer von 50 Jahren abgeschrieben werden. Die richtige Einordnung Ihrer Renovierungskosten hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre kurzfristige Steuerbelastung und sollte sorgfältig geplant werden.

Wie berechne ich mein zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung und Verpachtung?

Das zu versteuernde Einkommen berechnen Sie nach der Formel: Mieteinnahmen – Werbungskosten. Zu den Werbungskosten zählen die jährliche AfA, Darlehenszinsen (nicht die Tilgung), nicht umlagefähige Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und weitere vermietungsbezogene Ausgaben. Bei jährlichen Mieteinnahmen von 12.000 € und Werbungskosten von 8.000 € beträgt Ihr zu versteuerndes Einkommen 4.000 €. Diesen Betrag müssen Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Welche weiteren Kosten kann ich als Vermieter steuerlich geltend machen?

Als Vermieter können Sie zahlreiche weitere Kosten steuerlich absetzen: Fahrtkosten zur Immobilie (0,30 € pro Kilometer), Kosten für Steuerberater und rechtliche Beratung, Kontoführungsgebühren für das Mietkonto, Telefonkosten im Zusammenhang mit der Vermietung, Fachliteratur zum Thema Vermietung, Reisekosten zu Eigentümerversammlungen und Kosten für eine Rechtsschutzversicherung für vermietete Objekte. Auch kleinere Ausgaben können in Summe zu einer spürbaren Steuerersparnis führen und sollten daher sorgfältig dokumentiert werden.